Energieeffizienz-Labels
Das ErP-LabelSeit dem 26. September 2015 dürfen keine Geräte mehr von den Herstellern vertrieben werden, die nicht den ErP-Mindestanforderungen an Energieverbrauch und Umweltentlastung entsprechen. Der Ausbau energiefreundlicher Technik soll so gefördert werden. Eine Einhaltung der EU-Richtlinie wird durch die CE-Kennzeichnung sowie durch eigene Labormessungen der Hersteller bestätigt.
Die ErP-Ökodesignrichtlinie gilt für alle Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 400 kW sowie Speicher bis 2.000 Liter. Eine Energieeffizienz-Kennzeichnung ist nur für Heiztechnik bis 70 kW und Speicher bis 500 Liter Pflicht.
Auf dem ErP-Label ist die Effizienzklasse auf einer Skala von A++ bis G markiert. Zusätzlich werden die Werte der Schall- und Heizleistung aufgezeigt. Bei Wärmepumpen informiert die Kennzeichnung mithilfe einer Klimakarte über die durchschnittlichen Wärmebedingungen. Kombi-Geräte erhalten ein Label auf denen Effizienzklassen für Wärmeerzeugung und Trinkwassererwärmung vermerkt sind. Ganze Systempakete werden mit einem extra zusammengestellten System-Label ausgezeichnet.
Hier ein Beispiel für ErP-Label:
