Neue Heizungspumpen sparen Energie

Alte Heizungspumpen benötigen viel zu viel Energie: In einem Drei-Personen-Haushalt verbraucht sie durchschnittlich 520 bis 800 Kilowattstunden im Jahr. Lt. Stiftung Warentest verteuert sich die Stromrechnung dadurch um ca. 150,– € im Jahr.. In Zeiten, in denen viel geheizt wird, wird rund 6000 Stunden heißes Wasser umgewälzt, und das unabhängig davon, ob diese Wärme auch verbraucht wird oder nicht.

Ist Ihre Heizungspumpe also älter als 10 Jahre, sollten Sie diese bald gegen eine sparsamere Anlage austauschen. Die Investitionskosten lohnen sich aber aufgrund der Stromersparnis. Fragen Sie uns! Wir zeigen Ihnen die für Sie passenden Alternativen auf.

Zuschüsse der Pflegeversicherung

Wenn Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (früher Pflegestufe) zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange der Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Beispielsweise kann das Bad behindertengerecht umgebaut, die Kücheneinrichtung oder anderes Mobiliar angepasst oder es können Schwellen und sonstige Hindernisse abgebaut werden.

Zu solchen sogenannten Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss zahlen, wenn sie dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder – gerade auch für die Pflegepersonen – erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflege- oder Betreuungsbedürftigen wiederherzustellen.

Es ist ratsam, den Antrag zu stellen und den Bescheid der Pflegekasse abzuwarten, bevor man mit der Durchführung der Anpassung des Wohnumfelds beginnt. Ausgezahlt wird ein bewilligter Zuschuss in der Regel, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die entstandenen Kosten belegt werden können. Wenn die Pflegesituation sich so gravierend verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden, können erneut Zuschüsse bewilligt werden.

Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss auch zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds genutzt werden. Als Obergrenze gilt dann allerdings ein Betrag von bis zu 16.000 Euro. Das bedeutet, dass bei vier Pflegebedürftigen jeder den vollen Förderbetrag von bis zu 4.000 Euro für die Anpassung der gemeinsamen Wohnung erhalten kann. Leben mehr als vier anspruchsberechtigte Personen zusammen, wird der Gesamtbetrag hingegen gegebenenfalls entsprechend anteilig auf die Versicherungsträger umgelegt.

Diese Zuschüsse zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds können Bewohner in ambulant betreuten Wohngruppen von Pflegebedürftigen erhalten – zusätzlich zu dem pauschalen Zuschlag für die Wohngruppenmitglieder in Höhe von 205 Euro monatlich und ggf. der Anschubfinanzierung für neu gegründete ambulant betreute Wohngruppen (je pflegebedürftige Person einmalig ein Betrag von bis zu 2.500 Euro je Wohngruppe begrenzt auf maximal 10.000 Euro).

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

 

 

 

KfW-Kredit oder Investitionszuschuss

KfW-Kredit oder Investitionszuschuss

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Kredite oder Zuschüsse bei Sanierung oder Umbau. Auch altersgerechtes Wohnen bzw. notwendige Umbauten für altersgerechtes Wohnen/Barrierefreiheit werden bezuschusst.

Welche Maßnahnen genau gefördert werden, lesen Sie hier: KfW-Förderratgeber

Aus für klimaschädliches Kältemittel HFKW

Aus für klimaschädliches Kältemittel HFKW

Zum Schutz der Ozonschicht ist es ab dem 1. Januar 2015 europaweit verboten, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel (HFCKW) wie R22 zu verwenden. Sie werden zurzeit noch in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt, etwa zur Gebäudeklimatisierung.

Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss, wie der Filtertrockner- oder Ölwechsel. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Ozonabbau führen. Anlagenbetreiber müssen schnellstmöglich auf alternative Kältemittel umsteigen, da Wartungsarbeiten nicht mehr in vollem Umfang durchgeführt und so die Dichtheitsanforderungen der Verordnung nicht mehr erfüllt werden können. Für die Kontrolle sind die Bundesländer zuständig.

Quelle: Umweltbundesamt

 

Heizkosten sparen, umweltbewusst heizen

Heizkosten sparen, umweltbewusst heizen

Druch den Einsatz moderner Heizungssysteme kann wertvolle Energie eingespart werden. Im Rahmen einer Wartung prüfen wir auch die Gasleitungen auf Dichtigkeit, denn defekte Leitungen sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko.

Ob Instandhaltung, Wartung, Reparatur oder Neuinstallation einer Heizungsanlage: Sie können sich auf uns verlassen. Wir schlagen Ihnen eine wirtschaftliche Anlage vor und berücksichtigen umweltfreundliche Technologien namhafter Hersteller.

Wir halten die gängigsten Ersatzteile bereit und können Ihnen somit schnellstmöglich helfen.